Aktuelles
Erhöhung der Mindestvergütung für Auszubildende
Für Auszubildende, die außerhalb der Tarifbindung liegen, gilt eine Mindestvergütung. Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz wurde nun fortgeschrieben. Hier eine Übersicht der Mindestvergütungen von 2022 bis 2026 vom 1.1. bis 31.12. des jeweiligen Jahres:
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Für Auszubildende, die außerhalb der Tarifbindung liegen, gilt eine Mindestvergütung. Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz wurde nun fortgeschrieben. Hier eine Übersicht der Mindestvergütungen von 2022 bis 2026 vom 1.1. bis 31.12. des jeweiligen Jahres:
| Ausbildungsbeginn | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr | 4. Ausbildungsjahr |
| 2026 | 724,00 € | 854,00 € | 977,00 € | 1.014,00 € |
| 2025 | 682,00 € | 805,00 € | 921,00 € | 955,00 € |
| 2024 | 649,00 € | 766,00 € | 876,00 € | 909,00 € |
| 2023 | 620,00 € | 731,60 € | 837,00 € | 868,00 € |
| 2022 | 585,00 € | 690,30 € | 789,75 € | 819,00 € |
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